- Immediatvortragsrecht
- Im|me|di|at|vor|trags|recht, das (Amtsspr.): Recht eines Ministers, dem Staatsoberhaupt direkt Vortrag zu halten.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Immediatrecht — oder Immediatvortragsrecht ist ein Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt unter Umgehung einer möglichen Zwischeninstanz bzw. regelt, wer von diesem Recht Gebrauch machen durfte. In Preußen hatte außer dem Ministerpräsidenten… … Deutsch Wikipedia
immediat — im|me|di|at 〈Adj.〉 unmittelbar (dem Staatsoberhaupt od. der obersten Behörde unterstehend) [<lat. immediatus „unvermittelt“] * * * im|me|di|at <Adj.> [mlat. immediatus, zu lat. im ↑ (in ) u. medius, ↑ 1Medium] (veraltend): unmittelbar,… … Universal-Lexikon