Immediatvortragsrecht

Immediatvortragsrecht
Im|me|di|at|vor|trags|recht, das (Amtsspr.): Recht eines Ministers, dem Staatsoberhaupt direkt Vortrag zu halten.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Immediatrecht — oder Immediatvortragsrecht ist ein Recht zum unmittelbaren Vortrag beim Staatsoberhaupt unter Umgehung einer möglichen Zwischeninstanz bzw. regelt, wer von diesem Recht Gebrauch machen durfte. In Preußen hatte außer dem Ministerpräsidenten… …   Deutsch Wikipedia

  • immediat — im|me|di|at 〈Adj.〉 unmittelbar (dem Staatsoberhaupt od. der obersten Behörde unterstehend) [<lat. immediatus „unvermittelt“] * * * im|me|di|at <Adj.> [mlat. immediatus, zu lat. im ↑ (in ) u. medius, ↑ 1Medium] (veraltend): unmittelbar,… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”